Vortrag: „Extremismus und Verfassungsschutz“ am 30. August um 19.30 Uhr im Meininger Schlundhaus

Das Meininger Bündnis für Demokratie und Toleranz veranstaltet am Montag, den 30. August 2021 um 19.30 Uhr, im Meininger Schlundhaus einen Vortrag mit Friedrich Burschel zum Thema: „Extremismus und Verfassungsschutz“. Friedrich Burschel ist Referent zum Schwerpunkt Neonazismus und Strukturen/Ideologien der Ungleichwertigkeit an der Akademie für Politische Bildung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin.

„Dem Verfassungsschutz konnte im Grunde nichts Besseres passieren als der NSU, so könnte man zynisch das Ergebnis der „lückenlosen Aufklärung“ (Angela Merkel) des NSU-Terrors kommentieren. Im Wesentlichen unhinterfragt ist der Verfassungsschutz (VS) genannte Inlandsgeheimdienst gestärkt aus dem „größten Geheimdienstskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik hervorgegangen: Er hat mehr Kompetenzen, mehr Geld, mehr Personal – und wer seine Abschaffung fordert, macht sich tendenziell lächerlich“, beschreibt Friedrich Burschel das Thema des Vortrages.

Es geht um Fragen wie: Warum ist das so? Warum ist selbst der Furor im bürgerlichen Feuilleton gegen den Verfassungsschutz schon wenige Monate nach dem Auffliegen des NSU abgeflaut und der kritiklosen Standardberichterstattung über den jährlichen VS-Bericht gewichen?

„Die Pannenserie des Verfassungsschutzes ist lang. Das zeigt nicht nur das jüngste Versagen in der Beurteilung der Situation in Afghanistan. Auch die gravierende Fehleinschätzung einer Hetzjagd auf Ausländer in Chemnitz durch den damaligen Verfassungsschutzpräsidenten oder die indirekte Finanzierung des Aufbaus rechtsextremer Strukturen durch den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten inThüringen sind einige weitere Beispiele“, so der Referent.

Burschel hat den NSU-Prozess vom Anfang an für z. B. Radio Lotte Weimar und NSU-Watch beobachtet und fordert nicht weniger als den Verfassungsschutz, wenn schon nicht abzuschaffen, doch zumindest unschädlich zu machen.        

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der Neonazi-Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.